Vor rund einer Woche ist in Niedersachsen erstmals die Afrikanische Schweinepest in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie sehen die aktuellen Erkenntnissen und Maßnahmen rund um das Ausbruchsgeschehen aus?
Nach dem bestätigten Fall in Emsbüren (Landkreis Emsland) haben die Behörden zusätzlich einen Kontaktbetrieb in Freren mit rund 1.800 Mastschweinen untersucht. Dieser hatte Ferkel vom betroffenen Hof in Emsbüren erhalten. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) konnte bei der Stichprobenanalyse zwar keine ASP bei den Tieren feststellen, dennoch wurden die Tiere vorsorglich notgetötet, um auch das letzte Restrisiko einer Weiterverbreitung auszuschließen.
Es bleibt derzeit bei diesem Einzelfall in Niedersachsen. Die EU hat daher entschieden, dass der Fall innerstaatlich weiterbehandelt wird. Das heißt, es wurde ein Schutzgebiet mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Zusätzlich gibt es eine sieben Kilometer breite Beobachtungszone. Innerhalb dieser insgesamt zehn Kilometer gibt es bis Montag, 11. Juli, einen Standstill aller landwirtschaftlichen Betriebe. Sprich: Kein Schwein darf dieses Gebiet derzeit verlassen. Am Montag wird dann die Lage neu bewertet. Eine zusätzliche Pufferzone von weiteren zehn Kilometern halten die Behörden derzeit für nicht erforderlich.
Die Tönnies-Standorte sind auch weiterhin nicht von den Maßnahmen und Einschränkungen direkt betroffen und aufgrund unserer regionalen Struktur und über vier Bundesländer verteilten Schlacht- und Zerlegebetriebe sind wir weiterhin voll lieferfähig.
Derzeit arbeiten die Behörden die Zahl der Schweine in den beiden Zonen heraus. Darüber hinaus laufen bereits Gespräche mit diversen, vor allem kleineren Schlachtbetrieben, ob diese Tiere dort geschlachtet werden können. Politik, Behörden und Wirtschaft arbeiten gemeinsam konstruktiv dran, dass es bei diesem begrenzten Ausbruchsgeschehen bleibt. Daher läuft die Ursachenforschung durch die Expertengremien auf Hochtouren.