Am vergangenen Wochenende hat das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen Daten zur ASP an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin geliefert.
Damit konnte das BMEL endlich bei der EU-Kommission beantragen, die Frist für Auflagen für Schweine aus der ASP-Überwachungszone in Niedersachsen auf 60 Tage zu verkürzen. Ob die EU-Kommission dem zustimmt, hängt davon ab, wie die Seuchenprävention in Deutschland bewertet wird. Wäre der Antrag erfolgreich, könnten alle Schweine, die nach Aufhebung der Überwachungszone geschlachtet werden, wieder regulär geschlachtet, zerlegt, verarbeitet und vermarktet werden. Ob die EU dem Antrag zustimmen wird, ist jedoch noch fraglich. Gelingt der Vorstoß von Bundesmister Özdemir nicht, gelten die Auflagen noch bis Mitte Oktober. Dies würde die drastische Lage in der Überwachungszone weiter verschärfen.
„Wir setzen uns zusammen mit Landvolk und ISN in Gesprächen in Hannover und Berlin massiv für eine Fristverkürzung ein. Diese ist durch die hervorragende Arbeit bei der Seuchenprävention in den betroffenen Landkreisen absolut zu rechtfertigen“, so Thomas Dosch, Leiter des Tönnies Hauptstadtbüros. Zudem hatte Tönnies dem Land Niedersachsen auch ein Konzept zur Herstellung von Dauerkonserven zum Selbstkostenpreis vorgestellt. Dies wurde jedoch leider nach Gesprächen mit Landwirtschaftsministerin sowie Wirtschafts- und Finanzminister vom Land nicht aufgegriffen.
Entscheidend bleibt es, ASP aus den Betrieben herauszuhalten. Über die Bedeutung und Möglichkeiten der Biosicherheit haben wir in unserem Agrarblog-Video mit Tierarzt und Leiter der Stabsstelle Tierschutz bei Tönnies, Jörg Altemeier, gesprochen unter https://www.youtube.com/watch?v=Ij2JFaCfKhQ.