Nach langen drei Monaten Warten und Ungewissheit wurde vor zwei Tagen die ASP-Sperrzone im Emsland und in der Grafschaft Bentheim aufgehoben. Die betroffenen Schweine können seitdem wieder ohne Einschränkungen geschlachtet, verarbeitet sowie vermarktet werden. Die Regale und Läger stocken sich durch die überschweren Schweine weiter auf. Der finanzielle Schaden für die landwirtschaftlichen Betriebe bleibt.
Jetzt müssen Unterstützungen für die betroffenen Betriebe ausgezahlt werden, um die Landwirte finanziell zu entschädigen. Der Bund und die Länder sind dafür in der Verantwortung. Auch für zukünftige Ausbruchsgeschehen dieser Art müssen klare Strukturen für eine koordinierte Vorgehensweise und Unterstützungshilfen geschaffen werden.
Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli durften Betriebe im Sperrbezirk ihre Tiere nur mit einer Ausnahmegenehmigung verbringen und schlachten lassen. Da die Verwertungsmöglichkeiten für dieses Schweinefleisch stark eingeschränkt wurden, kam es zu starken Wertverlusten und einer stark verringerten Nachfrage dieser Lebensmittel. Immer noch gibt es Vorbehalte zu Schweinefleischprodukten aus ASP-Überwachungszonen. Einwandfreies Schweinefleisch aus der Überwachungszone im Emsland liegt bei Unternehmen, die Tiere geschlachtet haben, – im wahrsten Sinne des Wortes – für teures Geld auf Eis.