ASP-Restriktionen enden zum 05. Oktober

Ab Mittwoch, 5. Oktober, werden die Restriktionen für schweinehaltende Betriebe in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim aufgehoben. Das hat die EU-Kommission dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin bestätigt.

 

Damit endet die Sperrfrist einen Tag früher als zunächst angedacht. Forderungen der Bundesregierung und vom Land Niedersachsen, die Frist bereits im September auslaufen zu lassen, hatte die EU-Kommission aufgrund des Infektionsgeschehens in Deutschland nicht akzeptiert.

 

Um auf weitere Ausbruchsgeschehen besser vorbereitet zu sein, fordern die Schlachtbranche und Verarbeitungsbetriebe eine Überarbeitung der Vorschriften für Schweinefleisch aus Überwachungszonen. „Es handelt sich hier um einwandfreie Schweine, bestens getestet und für den menschlichen Verzehr geeignet“, so Thomas Dosch in Gesprächen mit dem BMEL in Berlin. Ein möglicherweise vorhandenes Virus würde bereits ab einer Kerntemperatur von 65 Grad unwirksam gemacht. Die Vorschrift, Fleisch von Tieren aus Überwachungszonen auf 80 Grad zu erhitzen, sei unnötig und schränke die mögliche Produktpalette aus diesem Fleisch unnötig ein. Eine Vermarktung von Fleisch- und Wurstwaren von Tieren aus Überwachszonen müsse absolut sichergestellt werden. Fleisch aus der Überwachungszone Niedersachsens liege nach wie vor zu hohen Kosten in den Kühlhäusern fest. Eine Lösung zur Vermarktung der Produkte konnte mit dem Land Niedersachsen bislang nicht erarbeitet werden.