Die „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ zur Ferkelkastration mit Isofluran-Narkose durch den Tierhalter hat die nächste Hürde genommen. Am vergangenen Freitag stimmte das Bundeskabinett der nach Maßgabe des Bundetages gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf noch leicht abgeänderten Verordnung zu. Die vorgenommene Änderung betrifft ältere Narkosegeräte. Also Geräte, die bereits in Betrieb sind. Diese dürfen im Rahmen einer Übergangsvorschrift weiterhin verwendet werden. Voraussetzung ist, dass „die sachkundige Person die Anzahl und Anwendungen des Narkosegerätes sowie das Datum der jeweiligen Anwendungen schriftlich oder elektronisch aufzeichnet“. Dies erfolgt bei neuen Geräten automatisch.
Nun muss der Verordnung noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Die Abstimmung dafür ist für den 20. September anberaumt. Stimmt der Bundesrat auch zu, soll die Verordnung spätestens am 16. Dezember 2019 in Kraft treten.