Bundesprogramm Stallumbau wird verlängert

Da Baumaterialien derzeit längere Lieferzeiten aufweisen und dadurch Bauvorhaben ins Stocken geraten, wurde die Umsetzungsfrist das Bundesprogramm Stallumbau um ein halbes Jahr verlängert. Die neue Frist für die Abwicklung der bereits bewilligten Bauvorhaben ist somit der 30. Juni 2023. Diese Fristverlängerung des BMEL verschafft betroffenen Landwirten, die mit ihren Bauvorhaben kurz vor dem Abschluss stehen, mehr Zeit für die Fertigstellung. Der ursprüngliche Termin vom 31. Dezember 2022 ist nicht mehr greifend.

 

300 Millionen Euro hatte das BMEL zum Start des Bundesprogramms Stallumbau 2020 im Rahmen des damaligen Konjunkturpaktes für die Jahre 2020 bis 2021 zur Verfügung gestellt. Durch das Programm wird die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung der Vorschriften im Hinblick auf das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie der deutlichen Reduzierung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich gefördert. Diese Maßnahmen haben sich zum Teil aus den letzten Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Jahr 2021 ergeben. Förderanträge konnten bis zum 30. September 2021 gestellt werden.