Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung zur Änderung der EU-Tiertransportverordnung Stellung genommen. Grundsätzlich begrüße man die geplante Novellierung mit dem Ziel, den Tierschutz zu verbessern und Regelungen klarer zu formulieren, um eine einheitliche Richtschnur unter fairen Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, heißt es im Protokoll. Im Detail ergäben sich allerdings zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Praktikabilität. Die Länderkammer bittet die Bundesregierung also, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die geplanten Anforderungen an die Transportbedingungen (wie die Erhöhung des Raumbedarfs und der Mindestdeckenhöhe) die Kosten für Tiertransporte deutlich erhöhen und deren Effizienz verringern könnte. Dies sollte bei der Folgenabschätzung und im weiteren Verfahren ausreichend berücksichtigt werden. Bemängelt wird zudem die beabsichtigte Ausweitung der verpflichtenden TRACES-Nutzung auf die Tierhalter, die bislang nicht in das System eingebunden war (Traces ist ein EDV-System der EU, mit dem Ein- und Ausfuhren von Waren dokumentiert und zertifiziert werden). Darüber hinaus müsse es auch künftig die Möglichkeit geben, „bei nicht planbaren Verzögerungen die Transportzeit im Interesse der Tiere und unter Berücksichtigung der Nähe zum Bestimmungsort um zwei Stunden zu verlängern“.