Bundesregierung will Abstimmung über neue Dünge-VO noch vor Weihnachten

Die Bundesregierung will eine weitere Klage der Europäischen Kommission wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und die damit drohenden Strafzahlungen umgehen. Deshalb macht das BMEL bei der Anpassung der Düngeverordnung nun Tempo und will die entsprechende Abstimmung sowie Stellungnahmen von Ländern sowie Verbänden noch vor Weihnachten abhalten. Spätestens im Februar soll die verschärfte Dünge-VO dann vom Kabinett verabschiedet werden, bevor Bundesrat an der Reihe ist.

Die Bundesregierung hat der Generaldirektion Umwelt mittlerweile einen Vorschlag für eine Regelung zum Umgang mit der auch für Grünland geforderten Stickstoff-Unterdüngung um 20 Prozent in Roten Gebieten zukommen lassen. Laut des Vorschlags soll Grünland von dieser Vorgabe ausgenommen werden dürfen, solange der Anteil der betroffenen Flächen die Grenze von 20 Prozent in dem jeweiligen Roten Gebiet nicht überschreitet. Darüber hinaus sollen die Länder im Rahmen eines geplanten Monitorings den Nachweis führen müssen, dass durch die Ausnahme die Nitratbelastung im Grundwasser nicht ansteigt.

Wir setzen uns intensiv dafür ein, dass die unsere landwirtschaftlichen Erzeuger mit der neuen Dünge VO nicht vor existenzielle Probleme gestellt werden. Das Konzept der TONISO Fütterung ist beispielsweise ein Schritt den Nitratgehalt in der Gülle zu reduzieren.