Bundestag beschließt Gesetz zur weiteren Reduktion von Antibiotika-Einsätzen

Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet. Kern des Entwurfs ist die bessere Erfassung und grundsätzliche Senkung von Antibiotikaeinsätzen in landwirtschaftlichen Betrieben.

Das Gesetz, das aktuell nur für die Tiermast gilt, wird nun auch auf weitere Tierarten ausgeweitet werden, z. B. Milchvieh, Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Im QS Antibiotikamonitoring des QS-Systems sind Ferkel und Sauen schon seit vielen Jahren dabei. Nichts Neues also für die Schweinehalter.

In Zukunft werden auf Basis des neuen Gesetzes örtliche Überwachungsbehörden dazu verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika zu treffen, sofern dies erforderlich ist, um den Einsatz auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte in diesem Zusammenhang, „Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken.“

Jörg Altemeier, Leiter der Stabsstelle Tierschutz und Tiergesundheit bei Tönnies, sagt: „Klar ist: Wenn Tiere krank sind brauchen sie, ebenso wie wir Menschen, eine zielführende medizinische Versorgung. Klar ist auch: Vorbeugen ist besser als heilen. Deshalb setzen sich Tierhalter und Tönnies bereits seit vielen gemeinsam Jahren dafür ein, den Antibiotikaeinsatz zu minimieren und für ein gesundes Umfeld zu sorgen.“

Lars