Im Sommer 2020 war die Tönnies Unternehmensgruppe mit einem großen Corona-Ausbruchsgeschehen in Rheda-Wiedenbrück konfrontiert. Obgleich damals viele Fleischbetriebe weltweit von ähnlichen Phänomenen betroffen waren, führte dieser Ausbruch bei Tönnies zu einer ungeahnten öffentlichen Debatte und Vorverurteilung. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Minden den Ausbruch im Rahmen eines Urteils zum Thema Lohnfortzahlungen klar und eindeutig bewertet: Demnach gab es im Rahmen des Ausbruchs keine fahrlässigen Arbeitsschutzverstöße bei Tönnies, das Corona-Management war stets auf der Höhe der Zeit, selbst wenn es vereinzelte oder individuelle Abweichungen vom Hygienekonzept (Masken, Abstände) gegeben habe. Das Gericht wertet stattdessen die Übertragung des Virus mittels Aerosole über die Lüftungsanlage als Haupt- und vor allem für Behörden, Wissenschaft und Unternehmen bis dahin unbekannten Faktor. „Wurde die Belüftungssituation schon von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht als arbeitsschutzrechtlich problematisch angesehen, konnte dies erst Recht nicht von der Firma Tönnies erwartet werden“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. In dem Verfahren ging es um die Lohnfortzahlung eines Mitarbeiters, der im Rahmen eines Werkvertrags 2020 bei Tönnies in Rheda im Einsatz war. Wie gesetzlich geregelt und in allen anderen Branchen angewandt, wollte auch das Werkvertragsunternehmen die Lohnfortzahlung in der Quarantäne vom Land NRW erstattet bekommen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte aber stets betont, er habe „keinen Bock, dass ich Tönnies oder den Subunternehmen irgendwas überweise.“ Das Gericht in Minden verurteilte das Land nun aber genau zu dieser Zahlung.
Corona-Geschehen 2020: Verwaltungsgericht Minden entlastet Tönnies
