Für landwirtschaftliche Tierhalter waren die zurückliegenden Monate eine verdammt harte Zeit. Der Schweinepreis sank aufgrund unterschiedlicher Marktimpulse im Jahresverlauf 2020 drastisch in den Keller. Nun sind die Überbrückungshilfen in der Coronazeit für landwirtschaftlicher Tierhalte angepasst sowie der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet worden. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden beispielsweise auch Tierfutter und Tierarztkosten als förderfähige Fixkosten anerkannt. „Die Höfe in Deutschland sichern seit dem ersten Tag der Corona-Pandemie unsere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln. Aber auch sie leiden unter der Krise. Die Preise sind am Boden, denn der Absatz ist weggebrochen“, sagt Gitta Connemann, Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Wir haben deshalb als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für passgenaue Nothilfen gekämpft. Wir haben zugesagt, uns für Zuschüsse stark zu machen. Und wir haben geliefert“. Die Überbrückungshilfen III seien jetzt auf die Situation landwirtschaftlicher Tierhalter zugeschnitten worden. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten werde ausgeweitet. So seien nun auch Tierfutter und Tierarztkosten förderfähig. „Höfe mit starken Umsatzrückgängen können damit die größten finanziellen Löcher stopfen“, so Connemann weiter. Die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III werden demnach nun ausgeweitet. Die Hilfen sehen eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Antragsberechtigt sind unter anderem Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 30 Prozent in einem Einzelmonat zwischen November 2020 und Juni 2021.