Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in getrennten Runden der Fleischwirtschaft, Landwirtschaftsverbänden und dem Lebensmitteleinzelhandel erste Konzepte für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung vorgestellt. Das Ministerium lehnt seinen aktuellen Vorschlag an die bestehende Eierkennzeichnung an.
Intensive Diskussionen gibt es jedoch noch über die Einteilung der Haltungsformen von 0 bis 3. Stufe 3 umfasst die Stallhaltung, bei Stufe 2 kommt das Außenklima dazu, Stufe 1 umfasst zudem Auslauf und Stufe 0 bildet Bio-Haltung ab – so der Ansatz des Ministeriums. Dagegen sind sich Wirtschaft und Verbände einig, dass die Premiumstufe 0 auch konventionellen Betrieben mit Premium-Tierhaltung offenstehen muss. Zudem müssen in Stufe 2 auch baugenehmigungsfreie Tierwohlmaßnahmen, die ohne Außenklima im Stall möglich sind, anerkannt werden. Andernfalls würden Betriebe, die sich im Rahmen der ITW für Tierwohl engagieren, nicht mehr gewürdigt.
Thomas Dosch, der für Tönnies in die Gesprächsrunden eingebunden ist, hat deutlich gemacht, dass es ein Gesamtpaket braucht – mit einer Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, einer Finanzierung der Tierwohlmaßnahmen auf den Betrieben wie sie in der Borchert-Kommission erarbeitet wurden und eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts. „Alle Konzepte nützen nichts, wenn sie in der Praxis nicht realisiert werden können.“