Die Afrikanische Schweinepest ist vor rund einem Jahr das erste Mal in Deutschland nachgewiesen worden. Seitdem breitet sie sich von Osten aus immer weiter westwärts aus. Wöchentlich werden neue infizierte Tiere entdeckt. Im Falle eines ASP-Ausbruchs sollten Landwirte, deren Betrieb in der Restriktionszone liegt, sich rasch über ihre Möglichkeiten informieren. „Der Landwirt muss mit seinem Vermarkter bzw. Schlachthof klären, ob dieser die Tiere abnimmt“, sagt Dr. Jörg Altemeier, Leiter der Stabsstelle Tierschutz bei Tönnies im Interview mit top agrar. „Ist dieser dazu bereit, muss er bei seiner Kreisbehörde einen Antrag auf Schlachtung von Schweinen aus einem ASP- Restriktionsgebiet stellen. In Brandenburg und Sachsen hat sich allerdings gezeigt, dass dazu kaum ein Schlachthof bereit ist“, sagt der Tierarzt weiter.
In dem von der top agrar geführten Interview diskutierte Dr. Jörg Altemeier mit Dr. Thorsten Staack von der ISN und Dr. Martina Oetjen von Westfleisch über die aktuelle ASP-Lage und weiter Vorgehensmaßnahmen in Deutschland. „Vom NRW-Ministerium wurde ein ASP-Sachverständigengremium eingesetzt, in welchem neben uns auch Kreisveterinärbehörden mitarbeiten. Das trägt dazu bei, dass alle den gleichen Wissensstand haben“, sagt Dr. Jörg Altemeier von der Tönnies Unternehmensgruppe. „Wichtig ist zudem, dass die Zusammenarbeit kreis- und bundesländerübergreifend funktioniert. Das überregionale Krisenmanagement wurde und wird immer wieder geübt. Im Ernstfall soll man sich z. B. gegenseitig mit Personal aushelfen“, erläutert er weiter.
Das ganze Interview lesen Sie in der top agrar unter https://www.topagrar.com/schwein/news/isn-westfleisch-toennies-sicher-die-asp-wird-weiter-westwaerts-wandern-12767460.html.