Düngegesetz: Bundestag beschließt Novellierung

Der Deutsche Bundestag hat mehrheitlich die Reform des Düngegesetzes beschlossen. Die Novellierung dient der nationalen Umsetzung einer entsprechenen EU-Verordnung. Kernpunkte sind die Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für ein Wirkungsmonitoring. Dieses soll insbesondere die Einhaltung der Nitratrichtlinie sicherstellen.

Landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig bereits ab einer Fläche von 15 Hektar Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen. Bisher war diese Pflicht erst ab 20 Hektar oder 50 Großvieheinheiten erforderlich. Die Aufzeichnungsfrist wird von drei auf sechs Monate verlängert, und es werden Richtwerte für Phosphor-Bilanzwerte eingeführt. Ausgenommen bleiben weiterhin kleinere Betriebe und spezielle Kulturen wie Zierpflanzen oder Wein.

Ein zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Einführung eines bundesweiten Düngemontorings. Dieses soll die Wirksamkeit der bestehenden Düngeregeln überprüfen und sicherstellen, dass übermäßige Düngung und damit verbundene Umweltbelastungen wie erhöhte Nitratwerte in Gewässern verringert werden.

Die Novellierung erfolgt auch als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018, das Deutschland Verstöße gegen die Nitratrichtlinie bescheinigte. Um hohe Strafzahlungen abzuwenden, mussten die Düngeregeln verschärft werden. Die EU-Kommission hatte ihre Verfahren gegen Deutschland im Juni 2023 eingestellt, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium die nun verabschiedeten Änderungen auf den Weg gebracht hatte.

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