Im Januar 2021 tritt das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hatte bereits erklärt, dass trotz neuer Haltungsauflagen für die deutsche Sauenhaltung, es keinen Ausschluss ausländischer Ferkel aus dem Zertifizierungssystem der QS geben wird. Diese Erklärung löste eine neue Diskussion aus und der Wunsch, nach verbindlichen und einheitlichen Tierschutz-Anforderungen für sämtliche Herkünfte steigt.
Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, prognostiziert eine damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung: „Eine Absenkung der QS-Anforderungen würde das QS-System auf Dauer gefährden“.
Es sei für das QS-System eine Frage der Glaubwürdigkeit, im Zuge des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration eine Regelung konsequent umzusetzen, die auch Lieferungen aus anderen europäischen Ländern einbezieht, betonte der WLV in einer Pressemitteilung. Auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, fordert für die Tierhaltung eine verbindliche, systemweit gültige Liste von zugelassenen Verfahren, die den Ansprüchen des deutschen Tierschutzrechtes genügen.