Die ersten Schweine aus der Überwachungszone im Emsland sind letzte Woche geschlachtet worden, weitere könnten bald folgen, um dringend benötigte Mastplätze freizumachen. Doch die bisherigen Restriktionen bringen für die Mastbetriebe, die Schlachter und auch für die weiterverarbeitenden Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Neben dem zusätzlichen Aufwand und den niedrigeren Erlösen schwingt auch viel Unsicherheit mit, ob und wie das Fleisch weiterverarbeitet und vom LEH abgenommen wird.
Am Donnerstag kam die gute Nachricht aus Meppen, dass die Behörden die Schutzmaßnahmen lockern und innerhalb der 3-km-Schutzzone um den betroffenen Betrieb im Emsland herum wieder Ferkel transportiert werden dürfen, teilte der Landkreis mit.
Hilfreich wäre außerdem eine Verkürzung der Restriktionen von 90 auf 60 Tage, um die Situation in den betroffenen Betrieben aus der Schutzzone möglichst schnell wieder zu normalisieren. Die realistische Möglichkeit besteht, dazu muss ein entsprechender Antrag bei der EU-Kommission gestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben, alle Untersuchungen der Umgebung des betroffenen Betriebs verliefen unauffällig, so dass nicht von einer Verschleppung des ASP-Virus‘ ausgegangen werden kann.
Die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim bereiten einen entsprechenden Antrag auf Fristverkürzung gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium in Hannover vor. Der fertige Antrag muss dann mit dem BMEL abgestimmt werden und kann dann an die EU-Kommission weitergeleitet werden.
„Es ist auf jeden Fall fachlich sinnvoll und mit vereinten Kräften anzustreben, die Frist so weit wie möglich zu kürzen. Gleichzeitig kann nicht oft genug sensibilisiert werden, dass mit einem Höchstmaß an Biosicherheit erreicht werden muss, weitere Ausbrüche der ASP in Hausschweinebeständen zu verhindern. Auch nur ein einziger weiterer Fall in Niedersachsen würde zu einer deutlichen Verschärfung der einschränkenden Maßnahmen führen. Hierzu zählt unter anderem die Aufrechterhaltung der Gebietskulisse für mindestens zwölf Monate“, sensibilisiert Jörg Altemeier, Leiter der Stabsstelle Tierschutz bei Tönnies, eindringlich.