Ermittlungsverfahren nach Corona-Ausbruch 2020 mangels Tatverdachts endlich eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Clemens Tönnies im Zuge des Corona-Ausbruchs 2020 eingestellt. Die rund zweijährigen Ermittlungen richteten sich gegen den Geschäftsführenden Gesellschafter und drei weitere Geschäftsführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2020 umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Jetzt wurde das Verfahren nach zwei Jahren intensiver Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Unsere Einordnung

Die Entscheidung reiht sich ein in die entlastenden Urteile der Verwaltungsgerichte Münster und Minden. Beide Gerichte hatten in diesem Jahr entschieden, dass das Land NRW nach der coronabedingten Quarantäne Lohnfortzahlungen an Werkvertragsunternehmer zahlen muss, die Personal bei Tönnies im Einsatz hatten.

In den beiden Urteilsbegründungen hatten die Gerichte betont, dass das Unternehmen Tönnies beim Corona-Ausbruch nicht fahrlässig gehandelt hat. Das Ausbruchs-Geschehen im Frühjahr 2020 ist nach Meinung der Gerichte stattdessen vor allem durch bis dahin unbekannte Faktoren begünstigt worden. So habe zum damaligen Zeitpunkt noch niemand von der Bedeutung von Aerosolen und der Übertragung der Coronaviren über die Umluftkühlung wissen können. Die WHO stufte Aerosole beispielsweise erst Anfang Juli als potenziellen Übertragungsweg für Corona ein.

Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigt erneut, dass weder dem Unternehmen noch dem Unternehmer Clemens Tönnies eine vorsätzliche oder fahrlässige Schuld am Corona-Ausbruch 2020 vorzuwerfen ist. Unser Pandemie-Management war demnach auf der Höhe der Zeit.