Ferkelaufzüchter müssen sich mit ITW-Anmeldung beeilen

Auch Landwirte, die bereits an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen ab 2024 weiter im Programm bleiben wollen, müssen sich dieser Tage neu anmelden. Das Zeitfenster für die nächste Runde ist Anfang September geöffnet worden. Darauf weist die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hin. Die erneute Registrierung erfolgt über den jeweils zuständigen Bündler. Sollte sich sich ein Betrieb nicht für die neue Runde anmelden, erfolgt der ISN zufolge fristgerecht ein abschließendes Bestätigungsaudit der aktuellen Programmphase.

Sputen müssen sich insbesondere die Ferkelaufzüchter. Sie haben nur bis Ende des Monats Zeit, sich zu registrieren. Das Zeitfenster ist deshalb begrenzt, weil das Tierwohlentgelt über den Ferkelfonds ausgezahlt wird. In dieser ersten Phase können sich deshalb auch nur bereits teilnehmende Ferkelaufzüchter anmelden – und zwar lediglich mit so vielen Tieren, wie bereits in der vorherigen Phase genehmigt wurden. Mehr können mit dem aktuellen Budget nicht vergütet werden, sagt die ITW. Anfang Oktober wolle man eine Rückmeldung zur Teilnahme an die Ferkelaufzüchter verschicken.

Für den Fall, dass danach noch Mittel übrig sind, werde es gegebenenfalls eine weitere Registrierungsphase geben, heißt es. Gleichzeitig stellt die ITW in Aussicht, dass Ferkelaufzüchter ihre Tierzahlen erhöhen können. Allerdings sollen sich in einem möglicherweise zweiten Registrierungsfenster nur „nämliche Ferkelaufzüchter“ anmelden können. Die gesamte Kette der Schweineproduktion muss also nach ITW-Kriterien erfolgen.

Sauen und Mastschweine können Landwirte kontinuierlich für ITW anmelden. Eine Zusage zur Teilnahme soll unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen. Wichtig ist aber, dass die Neuanmeldung rechtzeitig erfolgt. Denn die Audits der alten und neuen Phase können dann gleichzeitig erfolgen. Dadurch nehmen Schweinehalter bis zum Ende Ihrer jeweiligen Laufzeit am alten Programm teil und starten im Anschluss direkt ins neue.

Für alle Schweinehalter gilt, dass sie bei der Anmeldung einen betriebsindividuellen Umsetzungszeitpunkt wählen müssen. Wenn dieser maximal drei Monate vor Ende der laufenden ITW-Phase liegt, können die beiden Audits zeitgleich durchgeführt werden. Das Datum muss auf der Anlage der Anmeldeunterlagen angegeben werden. Das genaue Laufzeitende der aktuellen ITW-Phase können Landwirte bei Ihrem zuständigen Bündler erfahren.

Bereits teilnehmenden Sauenhalter und Mäster können einen Umsetzungszeitpunkt ab dem 1. Oktober 2023 wählen, Bestands-Ferkelaufzüchter ab dem 12. Oktober 2023. Für neu teilnehmende Sauenhalter und Mäster ist der 1. Januar 2024 das frühestmögliche Datum.