Ende 2018 hatte das Parlament beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern. Nach der Übergangsfrist gibt es drei Alternativen zur betäubungslosen Kastration, so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Branchengespräch.
Diese Alternativen sind: die Jungebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Der vierte Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie, sei laut Klöckner nicht gesetzeskonform, da er keine ausreichende Schmerzausschaltung bietet.
Es bleibt noch ein gutes halbes Jahr, um sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten. Nun ist es an Tierhaltern, der Fleischwirtschaft und dem Handel, diese Zeit effektiv zu nutzen, um die Alternativen in der Praxis anzuwenden, so Klöckner.
Auch wir werden die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung nutzen, um Gespräche mit unseren Produzenten zu führen und sie bei den erforderlichen Umstellungen bestmöglich mit unserer Expertise zu unterstützen.