Die verpflichtende Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch in Deutschland will Landwirtschaftsminister Cem Özdemir bis zum Sommer 2023 für Frischfleisch in die Läden bringen. Damit sollen Verbraucher beim Kauf von Fleisch einfach erkennen können wie das Tier gehalten worden ist. Dieses Vorhaben ist ein Teil des angekündigten Maßnahmenpakets von Özdemir für die schweinehaltende Branche in Deutschland. Bis zur Einführung sind jedoch noch viele offene Fragen zu klären.
Zum ersten Gesetzentwurf waren Verbände zu Stellungnahmen aufgefordert. Dabei reagierten sowohl Landwirtschafts- als auch Tierschutzverbände mit harscher Kritik auf den Entwurf. Im Zentrum stand dabei, dass die Haltungskennzeichnung zunächst nur für Mastschweine – und hier nur für Frischfleisch – sowie nicht für Sauen, Ferkel und andere Tierarten gelten soll. Insbesondere wird kein echter Mehrwert im Sinne von mehr Tierwohl und der angekündigten Transparenz für Verbraucher gesehen. Dass ausländisches Fleisch nur freiwillig gekennzeichnet werden soll und die vorgesehene Kontrolle der Haltungskriterien als mangelhaft gesehen wird, sind weitere von zahlreichen Kritikpunkten.
Nun wurde der Gesetzentwurf auf Initiative des BMEL mit nur wenigen Anpassungen im Bundeskabinett verabschiedet. Dies stößt bei Verbänden und auch bei Tönnies auf massive Kritik. „So kann ein Ministerium berechtigte Kritik nicht übergehen“, fasste Thomas Dosch von der Tönnies Unternehmensgruppe die aktuelle Lage in einem Verbändegespräch zusammen.
Im weiteren Verfahren wird das Haltungskennzeichnungsgesetz nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag verhandelt. Auch die Bundesländer sind damit befasst: Zum einen sind sie bei der Umsetzung des Gesetzes betroffen, zum anderen braucht das Gesetz die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat. Deshalb ist längst noch nichts in „trockenen Tüchern“. Tönnies wird sich, so Thomas Dosch im Hauptstadtbüro in Berlin, in Abstimmung mit dem DBV, der ISN und weiteren Agrar- und Tierschutzorganisationen im weiteren demokratischen Verfahren für eine wirkungsvolle Haltungskennzeichnung einsetzen. Das heißt, die verpflichtende Kennzeichnung muss am Ende einen Nutzen für die heimische Landwirtschaft bringen und für Markttransparenz sorgen.