Förderzeitraum für Isofluran-Geräte gestartet

Am 31. Dezember dieses Jahres endet die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration. Danach dürfen Schweinehalter die Kastration nur noch unter Betäubung durchführen. Eine praktikable Methode dafür ist die Isofluran-Betäubung.
Um Landwirte beim Umstieg zu unterstützen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen rund 20 Millionen Euro schweren Fördertopf für die Anschaffung der bis zu 10.000 Euro teuren Narkosegeräte geschaffen. Die einzelbetriebliche Förderung liegt bei bis zu 60 Prozent der Gerätekosten beziehungsweise maximal 5.000 Euro. Das Geld wird Landwirten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das zweistufige Antragsverfahren auf die Fördergelder ist gestartet und läuft bis zum 1. Juli. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular gibt es online unter www.ble.de/ferkelnarkose.
Der Förderzeitraum ist unserer Meinung nach der geeignete Moment für alle Schweineerzeuger, die bei der Ferkelkastration auf die Betäubung mittels Isofluran zurückgreifen und noch keine Geräte haben, um in die entsprechenden Gerätschaften zu investieren.