Nach der ersten Lesung des Gesetzes für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung kommt Kritik an dem Regierungsentwurf hoch. Hubertus Beringmeier, DBV-Veredelungspräsident und gleichzeitig Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, sagte, er könne nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates für dieses Gesetz nicht angenommen habe. „Der Entwurf weist erhebliche Schwächen auf, mit denen die Ziele von mehr Transparenz und Tierwohl nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert werden. Jetzt sind die Abgeordneten gefragt, diese Fehler zu korrigieren“, so Beringmeier. Noch offene Lücken müssten jetzt im parlamentarischen Verfahren geschlossen werden.
Die Tönnies-Unternehmensgruppe sieht in dieser Diskussion besonders drei Punkte als extrem wichtig an:
- Auch Ware aus dem Ausland muss der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
- Ware höherer Haltungsstufen muss auch zusammen mit anderen Stufen verarbeitet werden können.
- Eine eindeutige Kennzeichnung muss gegeben sein, aus welcher Haltungsstufe die Tiere kommen.
„Fazit nach der ersten Lesung des Gesetzes ist ganz eindeutig: Es gibt noch Einiges zu tun, bis ein Gesetz auf den Weg gebracht ist, das allen Beteiligten gerecht wird. Entsprechende Gespräche im BMEL und auf Länderebene sind anberaumt“, sagt Thomas Dosch, Leiter des Tönnies-Hauptstadtbüros.