Transparenz und Nachverfolgung von Tierwohl-Maßnahmen wünschen sich nicht nur Verbraucher. Auch wir sehen in nachvollziehbaren Strukturen den richtigen Weg. Die Ausweitung der Initiative Tierwohl (ITW) für Rinder ist deshalb der richtige Weg. Ab dem 15. März 2022 können jetzt auch Rinder- und Kälbermäster Teil der Initiative werden.
Durch eine angemessene Vergütung für die Verbesserung des Tierwohls in den Ställen profitieren nicht nur die Landwirte. Die übergesetzlichen Haltungsformen werden somit ausgeweitet ohne einen wirtschaftlichen Nachteil für den Betrieb darzustellen. 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht erhalten Rindermäster im ersten Jahr durch die ITW. Im zweiten Jahr steigt der Preisaufschlag auf mindestens 12,83 Cent.
Tiere der ITW können im Handel mit der Haltungsformkennzeichnung der Stufe 2 eingeordnet werden. Die Verbraucher erhalten dadurch auch beim Rindfleisch eine bessere Transparenz und können bewusster entscheiden. Die Ausweitung der ITW für Rinderhaltung zeigt, dass das branchenweite Bündnis bisher sehr gut angenommen wird. Schweine- und Geflügelhalter können bereits seit 2015 teilnehmen.
Die Kriterien des QS-Leitfadens sowie die Teilnahme am QS-System sind die Grundanforderungen für Rinderhalter. In der Umsetzung bedeutet das ein vergrößertes Platzangebot, Sauberkeit, intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung sowie Weiterbildungsmaßnahmen für die Tiere. Das Kriterium Scheuermöglichkeiten muss für Rindermäster ab dem 1. April 2023 umgesetzt sein. Milchviehhalter können für Kühe, die sie zum Schlachthof geben, einen ITW-Zuschlag über 4 Cent pro kg Schlachtgewicht erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb zuvor durch die zuständige Molkerei für QM+ auditiert worden ist.
Bezüglich der Initiative Tierwohl Rind sind wir von der Tönnies Unternehmensgruppe selbstverständlich wie gewohnt Ihr Ansprechpartner.
Mehr über die ITW für Rinderhalter lesen Sie unter https://initiative-tierwohl.de/2022/02/25/rinderhalter-aufgepasst-initiative-tierwohl-jetzt-auch-fuer-rind/.