Interview Topagrar zur Abrechnungs- maske

Durch den Lockdown sind tausende Schweine aus der normalen AutoFOM-Abrechnungsmaske herausgewachsen. Kann der Landwirt bei Tönnies weiterhin frei auswählen, mit welcher Abrechnungsmaske seine Schweine abgerechnet werden sollen?

Vielstädte: Ja, der Landwirt kann bei der Vermarktung frei wählen. Mit Wirkung zum 23. Juli wurde die Preismaske nach dem AutoFOM-Muskelfleischanteil aufgrund der besonderen Situation angepasst. Wir haben den Gewichtskorridor um 7 kg nach oben verschoben. Die Landwirte haben die Wahl, normalgewichtige Partien nach AutoFOM-Indexpunkten und die übergewichtigen Lieferpartien mit der neuen MFL-Maske (Corona-Maske) abzurechnen.

Müssen alle Schweine einer Lieferpartie nach einer Abrechnungsmaske abgerechnet werden oder können für eine Lieferpartie auch verschiedene Abrechnungsmasken ausgewählt werden?

Vielstädte: Die Auswahl des Abrechnungsweges bezieht sich immer auf die gesamte Lieferpartie.

Bei der Corona-Maske haben Sie auch die Gewichtsuntergrenze um 7 kg von 86 auf 93 kg angehoben. Für unter 93 kg Gewicht ziehen Sie jetzt 3 Cent pro kg ab. Dadurch werden normalgewichtige Schweine abgestraft. Wieso haben Sie die Grenzen insgesamt verschoben und die Maske nicht nur nach oben geöffnet, wie z.B. Westfleisch. Wäre das nicht fairer für die Bauern gewesen?

Vielstädte: Leichte Tiere werden durch die neue Maske nicht abgestraft. Leichte Schweinepartien können wie bisher über die AutoFOM-Indexpunkt-Maske abgerechnet werden. Dazu müssen die Tiere zuvor vom Landwirt entsprechend vorsortiert werden. Natürlich haben wir sowohl bei den leichten als auch bei den überschweren Partien biologische Streuungen. Der Abrechnungsmodus berücksichtigt aber die Wertigkeit der gesamten Partie.

Sie haben Ihre Corona-Maske erst sehr spät veröffentlicht, ein Teil der Lieferanten musste schwere Schweine mehrere Wochen über die normale AutoFOM-MFL-Maske abrechnen. Wird es finanzielle Entschädigungen für die zuvor sehr schwer gelieferten Schweine geben? Viele Bauern sehen nicht ein, dass sie für finanzielle Einbußen geradestehen, für die sie nichts können.

Vielstädte: Die Öffnung der Maske erfolgte, als im Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück wieder planbar gearbeitet werden konnte. Die Anpassung der Abrechnung wurde also vorgenommen, als der Anstieg der Schlachtgewichte in unseren Betrieben diesen Schritt notwendig machte. Für Entschädigungszahlen gibt es indes keinen Grund. Denn während der Betriebsschließung in Rheda-Wiedenbrück gab es an den anderen Standorten bei den Schlachttieren keine wesentlichen Veränderungen der Schlachtgewichte. Daher musste hier die Maske zu diesem frühen Zeitpunkt auch nicht angepasst werden. Die Tiere konnte normalgewichtig geschlachtet werden.

Das gesamte Interview lesen Sie unter https://www.topagrar.com/schwein/news/toennies-haelt-entschaedigungsforderungen-fuer-nicht-gerechtfertigt-12135431.html?utm_source=topagrar