Der Bundesrat hat der Vorlage der Bundesregierung zugestimmt, die Isoflurannarkose bei der Kastration männlicher Ferkel durch die Landwirte zuzulassen. Allerdings wurden aufgrund des Widerstandes insbesondere der Tierschutz- und Veterinärverbände Hürden bei der Durchführung der Betäubungsmethode festgeschrieben.
Die Länderkammer hat ihre Zustimmung zur Isofluran-Betäubung durch den Landwirt an eine Reihe zusätzlicher Vorgaben geknüpft. Die Details dazu hat Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW noch einmal verständlich bei topagrar zusammengefasst:
Der Befähigungskurs für die Sauenhalter wird von sechs auf zwölf Stunden (und damit zweitägig) erweitert, um das ganze Thema weiter zu vertiefen. Es reicht keine Demonstration, z.B. in Form eines Lernvideos. Die Landwirte müssen auch praktisch eingewiesen werden.
Bei den Kursen ist die Anwesenheit einer Tierärztin/eines Tierarztes zwingend erforderlich.
Zum Erlangen des Sachkundenachweises wird eine schriftliche und eine mündliche Prüfung verlangt.
Über Komplikationen bei der Durchführung der Narkose muss der Landwirt Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen müssen drei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Bundesregierung muss eine Institution mit der Erstellung und Aktualisierung einer Leitlinie zum aktuellen Stand des Themas beim Anwender- und Tierschutz beauftragen.
Die Bundesregierung muss ferner prüfen, ob die Abgabe des Narkosemittels an die Landwirte mit dem Arzneimittelrecht zu vereinbaren ist.
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Bildquelle: https://www.topagrar.com/schwein/news/isofluran-ferkelkastrations-abitur-11820148.html