In dieser Woche tauchte ein eigentlich altes Thema in den lokalen Medien auf. In einer Ausschuss-Sitzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück ging es um „Klagen“ der Firma Tönnies gegen die Stadt in Bezug auf die Allgemeinverfügung zur Schließung des Standorts im Sommer. Bei diesen „Klagen“ handelt es sich um einen juristisch rein formellen Vorgang. Wir haben diese im Sommer vorsorglich eingereicht, um entsprechende Fristen zur juristischen Prüfung der Allgemeinverfügung einzuhalten. Für diesen formellen Schritt gibt es nur den Weg der Klage. Ob diese weiter verfolgt werden, ist offen. Der Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf im Juni und Juli 2020 ist nicht durch schuldhaftes Fehlverhalten, sondern durch ein heimtückisches Virus ausgelöst worden. Das haben mittlerweile auch Wissenschaftler und die Berufsgenossenschaft so eingestuft und bestätigt.
„Klagen“ gegen Stadt Rheda-Wiedenbrück rein formeller juristischer Vorgang
