Kritik an geplanter Novelle des Tierschutzgesetzes

Toennies, Fotos vom 26. April 2022 auf dem Hof Mucke in Emsdetten, Agentur: Cyrano

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Landwirte befürchten neue Bürokratie. Die meisten Tierhalter in Deutschland würden ihrer Verantwortung gegenüber den Lebewesen gerecht, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) dazu. Allerdings gebe es auch Defizite.

Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen sollen künftig verpflichtend sein. Eine bundesweit einheitliche Regelung war bereits 2019 von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden, scheiterte aber an datenschutzrechtlichen Unstimmigkeiten.

In vielen Betrieben in Deutschland wird bereits mittels Videoüberwachung in sensiblen Bereichen dem Anspruch auf den Tierschutz Rechnung getragen, und zwar objektiv. Sollte es zu einem Verstoß gekommen sein, herrscht dank der Bilder Rechtssicherheit, was möglicherweise erforderliche Konsequenzen angeht. „Aus unserer Sicht ist das ein sehr wertvolles Instrument“, sagt Jörg Altemeier. Ausnahmeregelungen dürfe es insofern nicht geben: Ob kleiner oder großer Betrieb,

Weitere angekündigte Änderungen des Gesetzgebers betreffen nicht-kurative Eingriffe: Das Schwänzekupieren von Lämmern soll künftig verboten sein, bei Ferkeln werden konkretere Vorgaben für diese Praxis angekündigt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) prangerte den Gesetzentwurf als „wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig“ an, besonders hinsichtlich der Schweinehaltung. Die Bundesregierung gehe erneut über EU-Vorgaben hinaus und schaffe weitere Bürokratie, statt zur Entlastung beizutragen. „Wir setzen jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hoffen, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden“, wird Hubertus Beringmeier, beim DBV für die Nutztierhaltung zuständig, zitiert.

„Es ist geradezu unerträglich, wie realitätsfern und doppelzüngig man in Berlin agiert“, kommentiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack den Beschluss zum Tierschutzgesetz. Auf der einen Seite verspreche man Entbürokratisierung und dass man die Betriebe nicht überfordern wolle. „Auf der anderen Seite bringt man im nationalen Alleingang eine Gesetzesänderung auf den Weg, in der Zollstockregelungen zentraler Bestandteil sind.“

„Jetzt kommt es auf den parlamentarischen Prozess an. Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine stimmige und praxisgerechte Lösung gefunden wird“, kündigt Thomas Dosch, Leiter des Hauptstadtbüros der Tönnies-Unternehmensgruppe, an. Tierschutz sei ein enorm wichtiges Anliegen, das nur im Schulterschluss mit Tierhaltern vorangebracht werden könne.