Landwirte sind vor einem Gaslieferstopp geschützt

Die Sorge um die Verteilung der Gasreserven im Falle eines Gaslieferstopps Russlands nach Deutschland beschäftigt alle Branchen – vom Privathaushalt bis zum Großunternehmen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Herangehensweise der Gasverteilung in solch einem Fall.

 

Landwirtschaftliche Betriebe und Supermärkte sind demnach vor einem Gaslieferstopp geschützt, wenn sie nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Zu dieser Kategorie gehören auch Bäckereien, Schulen und Kindergärten. „All die dürfen wir gemäß europäischem Recht erst nachrangig abschalten“, sagt Müller. Die Versorgung der betrieblichen Maschinen für die Nutztierhaltung wäre damit vorerst gesichert.

 

Als produzierendes Lebensmittelunternehmen arbeitet die Tönnies Unternehmensgruppe täglich daran, die Versorgungssicherheit auch im Falle eines russischen Gaslieferstopps aufrechtzuerhalten. „Ein wichtiges Kriterium ist schließlich die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit. Das spielt zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Medikamenten eine Rolle“, sagt Müller.