Landwirtschafts­ministerium erweitert Schweinepest-Verordnung nach neustem ASP-Fall in Polen

Am Dienstag wurde nur 12 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein gefunden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daraufhin die Schweinepest-Verordnung erweitert, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen.

Das stetige Vorrücken der ASP erfordert nun konkrete Maßnahmen, um einen Ausbruch in Deutschland zu verhindern. Wir begrüßen daher auch eine enge Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Ministerien. Doch das Wichtigste: Von der ASP in Deutschland würde weder für die Verbraucher noch für die Lebensmittel eine Gefahr ausgehen. Zudem wird auf den Betrieben die Biosicherheit erhöht, damit der Virus nicht vom Wild- auf das Hausschwein übertragen werden kann.