Bei der Sonder-Agrarministerkonferenz wurden Maßnahmen zur Vereinfachung der Ökoregelungen und anderer bürokratischer Lasten besprochen. Ein Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) listete dazu bereits geplante und laufende Schritte auf.
Ein zentrales Problem für Landwirte sind doppelte Meldepflichten. Das BMEL plant daher, diese Pflichten zu reduzieren und zu vereinfachen, unter anderem durch eine Änderung des Agrarstatistikgesetzes. Diese Umstellung soll ab 2025 gelten. Auch für die Tierhaltung und den Pflanzenbau sind Vereinfachungen geplant, darunter die Digitalisierung des Rinderpasses und ein Praxischeck bis Sommer 2024.
Für Ökobetriebe und im Rahmen der EU-Öko-Verordnung sollen zusätzliche bürokratische Hürden abgebaut werden, mit einem Bericht der EU-Kommission im September 2024 als Grundlage. Im Weinbau sollen bis Ende 2024 vereinfachte Regelungen durch eine Änderung der Weinüberwachungs-Verordnung umgesetzt werden.