Nachgefragt: Thema Außenklimastall und NH3-Emissionsfaktoren

Uns erreichen Fragen zur Machbarkeit von Offenställen bezüglich der TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)). Kritisiert werden die zu hoch angesetzten Emissionsfaktoren für Ammoniak, die einen Neu- oder Umbau in der Genehmigungspraxis erschweren würde. Deshalb haben wir  bei unserem Landwirtschaftsexperten Dr. Wilhelm Jaeger nachgefragt.

Dr. Jaeger  antwortet: „Auch wir bedauern die sehr uneinheitliche  Genehmigungspraxis für Offenställe. Oft kommt es deshalb zu Missverständnissen. Fakt ist, dass NH3-Emmissionsfaktoren in der aktuell gültigen TA Luft für Offenställe mit Flüssig- oder Festmistverfahren 33% niedriger berechnet werden als klimatisierte Ställe mit Flüssigmistverfahren. Nur für Außenklimaställe mit Tiefstreu oder Kompost wird ein Aufschlag von 33% auf klimatisierte Ställe mit Flüssigmistverfahren. (TA Luft Anhang 1).“