Die Veterinärbehörden im Land sind vom NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz angewiesen worden, die Vorgaben des Handlungskonzepts im Rahmen der amtlichen Überwachung von schweinehaltenden Betrieben einzufordern und umzusetzen. Eine nächste Schwerpunktkontrolle zum Umgang mit kranken Schweinen soll in Nordrhein-Westfalen noch vor Jahresende stattfinden.
In einer entsprechenden Pressemitteilung hebt Ministerin Silke Gorißen die Bedeutung der heimischen Nutztierhaltung hervor. Sie sei wichtige Säule und ein elementarer Wirtschaftsfaktor. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es demnach rund 15.000 tierhaltende Betriebe. Die Landwirte dort tragen eine hohe Verantwortung. Um Tierwohl und -schutz gerade für erkranktes oder verletztes Vieh sicherzustellen, fordert Gorißen, den Fokus der amtlichen Kontrolle stärker auf den Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Einzeltieren zu legen. Die Grundlage sei ein umfassendes Handlungskonzept, teilt das Ministerium mit. „Nur ein tiergerechter Umgang unterstützt die Zukunft einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung und sichert somit auch die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland. Eine mangelhafte Versorgung von Einzeltieren in Ställen ist nicht hinnehmbar.“
Das Handlungskonzept sei vor einigen Monaten nach zweijähriger gemeinsamer Abstimmung der Inhalte an alle Beteiligten versandt worden, sagt Gorißen. Eindeutige Regelungen zeigten auf, worauf im Umgang mit erkrankten Einzeltieren im Bestand geachtet werden müsse. Das Papier beschreibt demnach ebenfalls, welche Eigenkontrollen in der Landwirtschaft erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem einzelnen Tier zu gewährleisten.
Silke Gorißen: „Wer ein Tier hält oder betreut, ist für das Wohl dieses Wesens auch verantwortlich. Nutztierhalter müssen daher handeln und entscheiden, ob ein erkranktes Tier von der Gruppe separiert und tierärztlich behandelt werden muss oder ob im Fall der Fälle eine Nottötung erforderlich ist. Bei diesen schwierigen Entscheidungen lassen wir aber die Landwirte nicht alleine. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass mit jedem Lebewesen ordnungsgemäß umgegangen wird – gerade dann, wenn das Tier krank oder verletzt im Stall leidet.“
Hoftierärzte und der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer stehen den Betrieben über die tierärztliche Bestandsbetreuung bei der Umsetzung des Handlungskonzepts beratend zur Seite.