Die erhoffte Klarheit in Bezug auf den Umbau der Tierhaltung hat die Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum nicht gebracht. Wer sich im Vorfeld intensiv mit der Gemengelage beschäftigt hatte, der dürfte das aber auch nicht erwartet haben. Zu viele Unstimmigkeiten, zu viele Lücken beim Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung und sogar ein neuer Gesetzesentwurf, der eine neue Notifizierung in Brüssel notwendig macht. Und so war relativ schnell klar: eine Sonder-AMK soll sich nach Ostern nochmal mit dem Thema beschäftigen. Entscheidung vertagt – auch wenn AMK Vorsitzender Werner Schwarz feststellte: „Bund und Länder haben die dramatische Lage bei vielen schweinehaltenden Betrieben erkannt.“ Immerhin.
Was den Umbau der Nutztierhaltung angeht, umreißt der neue Vorschlag nun zumindest etwas deutlicher, was die deutschen Landwirte in Zukunft erwartet. ab dem 01. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2033 sollen landwirtschaftliche Betriebe auf die Fördermittel zum Umbau der Nutztierhaltung zugreifen können, sofern sie die Auflagen erfüllen.
Interessant ist vor allem, welche Betriebe in Zukunft förderfähig sein sollen – nach jetzigem Entwurf wären das nämlich nur Betriebe mit den Haltungsformen 3, 4 und 5. Außerdem sollen nur Bauvorhaben gefördert werden, die dazu beitragen, dass die Haltung der Tiere über den rechtlich bindenden Mindeststandard hinausgeht. Reine Stallerweiterungen zur Vergrößerung der Kapazitäten wären dadurch nicht förderfähig.
Bei Investitionen in bauliche Maßnahmen ist eine Förderung nur dann möglich, wenn die Anforderungen an die Schweinehaltung im ökologischen Landbau erfüllt oder festgelegte Vorgaben an Buchtenstruktur, Flächenaufteilung und Hygiene umgesetzt werden. Dazu muss gewährleistet sein, dass bei einer Förderung die Anlagen mindestens zwölf Jahre zweckgebunden genutzt werden.
Auch ein Blick auf das geplante Fördervolumen lohnt sich: bei einem Betrag bis zu 500.000 Euro können bis zu 60 % förderfähig sein, immerhin noch 50 % sind es bei Investitionen bis zu 2 Mio. Euro. Pro Betrieb und Jahr sind die Fördermittel auf 1,05 Mio. Euro bei Investitionen und maximal 750 Euro pro Tier bei laufenden Kosten festgelegt.