Nachdem auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum Ende März kein nennenswerter Fortschritt in Sachen Umbau der Tierhaltung in Deutschland erzielt wurde, sollte eine Sonder-AMK in der vergangenen Woche im besten Fall den Durchbruch bringen. Das Ergebnis fällt gemischt aus: Alle Länder bekennen sich zur Nutztierhaltung in Deutschland und fordern für den Umbau im Sinne des Tierwohls vom Bund nach wie vor ein Gesamtkonzept. Insbesondere eine verlässliche Finanzierung für Investitionen und vor allem von Mehraufwendungen wurden explizit gefordert. Dabei lehnen sich die Länder an die Erkenntnisse der Borchertkommission und der Machbarkeitsstudie an. Hier wurde deutlich beschrieben, dass es im europäischen Wettbewerb nicht möglich sein wird, die Mehrkosten für mehr Tierwohl alleine über den Markt zu erwirtschaften. Allerdings sind bislang die Signale von Bundesfinanzminister Lindner sowie generell aus der FDP-Fraktion bislang unmissverständlich auf Widerstand gepolt. Danach soll es kein zusätzliches Geld für die Tierhaltung geben. Wie der Bundeslandwirtschaftsminister diesen Konflikt lösen kann, blieb weiter offen.
Cem Özdemir hob bei der Sonder-AMK die neuen Fördersätze des Finanzierungsprogramms hervor, das seine Staatssekretärin Silvia Bender bekannt gegeben hatte. Der Kern des Programms umfasst eine Abdeckung der Mehrkosten von 80 Prozent für die ersten 500 Tiere im Betrieb. Bei Betrieben mit über 500 bis 6.000 Schweinen sollen 70 Prozent der Mehrkosten übernommen werden. Und auch größere Betriebe, deren Bestand über 6.000 Tieren liegt, sollen auch diese Förderung in Anspruch nehmen können
Im Zentrum der Debatte stand zudem die Frage des Immissionsrechts, die TA Luft. Hier wurde die Notwendigkeit betont, Zielkonflikte zwischen Immissionen und Tierwohl zugunsten des Tierwohls zu lösen. Da dies in der Kompetenz der Umweltministerkonferenz liegt, sind nun die Umweltminister der Länder, gemeinsam mit dem Bund aufgefordert, die Argumente der Agrarministerkonferenz aufzugreifen und zur Umsetzung zu bringen.
Vor allem kleinere Betriebe, die emisionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig sind, sollen nicht benachteiligt werden. Die geplanten Regelungen könnten laut Peter Hauk, Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg, jedoch dazu führen, dass viele von genau diesen Betrieben verloren gehen könnten. „Das erfüllt mich mit großer Sorge. Diese Betriebe gelten als Vorbildbetriebe“, mahnte Hauk.
Zur Tierhaltungskennzeichnung erklärte Özdemir, dass die staatliche Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch in ihrer jetzigen Form nur der erste Schritt sei. Am Ende solle der gesamte Lebenszyklus der Tiere einbezogen werden, wie später dann auch bei anderen Tierarten. Auch eine Erweiterung auf die Außer-Haus-Verpflegung sei bereits in Arbeit.
Der Bundestagsausschuss hat das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bereits behandelt. Im Paket mit Änderung des Baugesetzbuches soll es Mitte Juni dann im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Bis zum Herbst soll es dann, so der Wunsch der Regierungsfraktionen, Konzepte für die Einbindung von Geflügel- und Rindfleisch geben.