Laut BMEL-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens ist eine Nachschärfung der 2017 novellierten Düngeverordnung unabdingbar, um ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie und etwaige Strafzahlungen abzuwenden. Im gleichen Zug kündigte Aeikens daher ein „Bundesgülleprogramm“ an. Dieses Programm soll eine Verbesserung der Lagerkapazitäten sowie einen verstärkten Abfluss des organischen Düngers in Richtung Ackerbaubetriebe festlegen. Scharfe Kritik an den geplanten Änderungen und dem „Bundesgülleprogramm“ kommt von einigen Landesbauernverbänden sowie der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), die erneute Abänderung verliere die Realität auf Tiermastbetrieben aus den Augen.
Wir meinen: In der Landwirtschaft sind aktuell viele Lösungsmöglichkeiten auf dem Weg. Die TONISO-Fütterung oder Kompostierungslösungen sind zwei Beispiele, mit denen wir uns aktuell beschäftigen. Weitere befinden sich in der Entwicklung. Hier braucht es Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Realisierung, statt gesetzlicher Verschärfungen.