Bei der bevorstehenden Novellierung der „Technischen Anleitung Luft“, kurz TA Luft, will die Bundesregierung Konflikte zwischen Tier- und Umweltschutz vermeiden und einen Kompromiss finden. So soll die TA Luft eine Öffnungsklausel bei den Vorsorgeanforderungen für große, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen beinhalten, die Schweine tiergerecht halten. Diese Klausel soll den Genehmigungsbehörden ermöglichen, bei Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen, von den allgemein gültigen Anforderungen abzuweichen, wenn deren Anwendung nicht möglich sei. Eine Expertengruppe soll hierbei die entsprechenden Kriterien für Tierwohl festlegen, damit die Anforderungen an den Umweltschutz mit den Anforderungen an das Tierwohl möglichst übereinstimmen.
Wir unterstützen die geplante Zusammenarbeit zwischen Tier- und Umweltschutz. Ein weiterer guter Schritt in Richtung mehr Tierwohl und der Findung von praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft.