Tierarztvorbehalt gegen Isofluran-Betäubung aufgehoben

Das Bundeskabinett hat die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) mit den vom Bundesrat verlangten Änderungen beschlossen. Diese Verordnung dient dazu, den Weg für die Kastration unter Isoflurannarkose freizumachen. Sie soll in Kürze veröffentlicht werden. Landwirte dürfen dann nach Vorlage eines Sachkundenachweises ihre Ferkel unter Isoflurannarkose selber kastrieren. Bereits vorhandene Narkosegeräte dürfen laut FerkBetSachkV weiterhin verwendet werden. Die Anschaffung neuer Geräte wird staatlich gefördert.

Wir begrüßen den Beschluss der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung und die Aufhebung des Tierarztvorbehalts. So können Landwirte nach der Schulung zukünftig die Betäubung zur Ferkelkastration selbst durchführen. Sie werden selbstständiger in ihrem Handeln – eine positive Entwicklung!