Das erste Quartal 2021 endet. Das bedeutet für alle Teilnehmer der Initiative Tierwohl, dass sie ihre Tierbestandsbewegungen an ihre Bündler zurückmelden müssen. Stichtag ist der 10. April. In den Daten enthalten sein müssen die Anzahl der abgesetzten, aufgezogenen oder zur Schlachtung abgegebenen Tiere. Dabei sind die Werte für jeden einzelnen Tag zu melden. Korrekturen der Meldungen vom vergangenen Kalenderquartal dürfen Betriebe in diesem Zusammenhang einmalig vornehmen. Die gemeldeten Tierzahlen geben die Bündler wiederum an die Trägergesellschaft weiter.
Betroffen sind sowohl Sauenhalter als auch Ferkelaufzüchter. Schweinemäster sind seit dem 01.01.2018 nicht mehr verpflichtet die Daten selber zu melden. In ihrem Fall übernimmt das seitdem das jeweilige Schlachtunternehmen oder der Metzger. Die Höhe des ausgezahlten Tierwohlentgeltes berechnet sich somit auf Grundlage der Mengenmeldung des Schlachtbetriebes. Schweinemäster sollten ihre Zahlen nach der Meldung überprüfen, die Initiative Tierwohl in ihren Audits die gemeldeten Tierzahlen mit den Gegebenheiten auf dem Betrieb, dem Bestandsregister und den Meldungen der Schlachtergebnisse abgleicht.
Das Datenblatt zur Meldung der Tierbestandsbewegungen für die Schweinehaltung der Initiative Tierhaltung können Sie sich herunterladen unter https://initiative-tierwohl.de/partner/downloads/.