Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weiter in der Kritik

Aktuell ringen die Regierungsfraktionen um Kompromisse zur Ausgestaltung des von Bundesminister Özdemir vorgelegten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Eine Einigung ist bis jetzt nicht abzusehen.


Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im Februar in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Nachdem dieser Termin aufgrund von Differenzen in der Ampel-Koalition nicht gehalten werden konnte, sollte das Gesetz in der kommenden Woche abschließend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag behandelt werden, um dann im April in zur weiteren Lesung in den Bundestag zu gehen. Auch dieser Termin wird nicht zu halten sein. So kommt das Gesetz frühestens im April in den Ausschuss. „Das ist auch gut so“, kommentiert Thomas Dosch, Leiter des Tönnies Hauptstadtbüros, den Prozess. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) habe von Anfang an versäumt, fundierte Kritik aus Berufstand und Verbänden aufzugreifen und Verbesserungen in das Gesetz mit aufzunehmen. Auch die Ablehnung des Agrarausschusses des Bundesrates war für das BMEL kein Anlass für wichtige Korrekturen.

Insgesamt werden die gesetzlichen Regelungen den in der Gesetzesbegründung genannten Problemen und Zielen in keiner Weise gerecht, so die Kritik vieler Verbände. Es leistet in der vorliegenden Form keinen Beitrag für eine tierwohlrechte Nutztierhaltung in Deutschland, sorgt für unnötige Bürokratie und schafft indirekt sogar Nachteile für Tierwohlbetriebe. Neben der Hauptkritik, dass das Gesetz zunächst nur für frisches Schweinefleisch gelten soll und die Sauenhaltung außen vor bleibt, werden nach wie vor ausländische Erzeugnisse nicht kennzeichnungspflichtig und es gilt bislang eine für Verbraucher verwirrende Mischkennzeichnung unterschiedlicher Haltungsformen.

Grundsätzlich sollen nach den Vorstellungen des BMEL Haltungsformen nur „sortenrein“ vermarktet werden dürfen. Das bedeutet, Tiere aus höheren Haltungsformen, die keinen Absatz finden, könnten nicht konventionell in Stufe Stall vermarktet werden. Würde daran festgehalten, wäre zu befürchten, dass kaum noch langfristige Verträge mit Tierwohlbetrieben möglich wären. Über das Berliner Büro steht Tönnies in intensiven Gesprächen mit Verbänden, Bundes- und Landespolitik. Das Gesetz mache nur Sinn, so Dosch, wenn es den von der Bundesregierung selbst formulierten Ansprüchen gerecht werde und einen Beitrag zur Stabilisierung einer tierwohlgerechten Landwirtschaft in unseren Regionen leiste. Davon sei das Gesetz noch meilenweit entfernt.  Vorschläge, wie die Schwächen des Gesetzes ausgeräumt werden könnten, liegen auf dem Tisch.

Lars