Der Wunsch nach mehr Tierwohl macht oft Um- oder Neubauten von Ställen in landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich. Landwirte, die handeln wollen, scheitern an bürokratischen Hürden – etwa im Bauplanungsrecht. Unter der Vorgängerregierung kündigten die Minister Klöckner und Seehofer Änderungen im Baurecht an, zugunsten von Tierwohlställen. Passiert ist in Summe bislang nichts.
Auch die Ampel-Regierung will ans Baugesetz, ist allerdings dazu mit anderen Vorzeichen gestartet.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat offensichtlich andere Ziele. Zwar soll der Umbau von Schweineställen für mehr Tierwohl baurechtlich erleichtert werden. Doch die auf dem Tisch liegenden Pläne der Regierungskoalition für eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) würden in der Praxis auf eine deutliche Verringerung der Tierbestandszahlen hinauslaufen – bei zugleich steigenden Stückkosten.
Eine Genehmigung soll bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein:
- Die Zahl der gehaltenen Tiere darf durch den Umbau nicht steigen.
- Die Tierart darf nicht gewechselt werden. Dabei würde schon die Haltung von Mastschweinen anstelle von Sauen als Wechsel der Tierart gelten.
- Geregelt wird nur der Umbau zu den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland oder Bio. Für die Haltungsform Stall+Platz ist keine erleichterte Genehmigung vorgesehen.
- Weder die Grundfläche noch die Höhe des Stalls dürfen durch den Umbau erweitert werden.
Eine Auslauffläche soll nicht zur Grundfläche zählen. Sie könnte also angebaut werden. Wer einen Neubau plant, soll den nur realisieren können, wenn die bestehende Anlage abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut wird. Doch wer kann und will sich das leisten? Noch dazu, wenn während der Bauphase keine Schweine mehr gehalten werden könnten?
Nun gibt es endlich Bewegung in der Debatte. In Gesprächen mit der Hausleitung des BMEL deutet sich die Bereitschaft an, auf Regelungen zu verzichten, die einen Abbau der Tierbestände erzwingen. Außerdem soll nach aktuellem Verhandlungsstand ein Neubau auch errichtet werden können, so lange das alte Gebäude noch in Betrieb ist.
Das BMEL knüpft die Erleichterungen des Baurechts jedoch an die Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Und das erfüllt bislang noch nicht einmal die in der Gesetzesbegründung von der Bundesregierung benannte Problem- und Zielstellung und benachteiligt durch ungünstige Detailregelungen die Tierhaltung in Deutschland. Ganz zu schweigen davon, dass es nach wie vor Regelungslücken für die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht gibt. „Hier besteht noch erheblicher Gesprächsbedarf mit der Regierung“, erklärte Thomas Dosch, Leiter des Tönnies Hauptstadtbüros, nach Gesprächen mit Vertretern der Regierungsfraktionen in Berlin.