Mit einer bemerkenswerten Initiative haben die Bauernverbände in den vergangenen Wochen ein Projekt aufgesetzt, um breitere Praxiserfahrung mit der chemischen Kastration von Ebern zu sammeln.
Um die Initiative zu stützen, haben wir uns der Thematik angenommen. Die in unserem Hause durchgeführten Versuche zeigen eine große Streuung des Handelswertes dieser Tiere auf. Die Genetik und Fütterung hat einen enormen Einfluss. Nach den für die Entscheidungsfindung notwendigen Voruntersuchungen steht die Form der Auszahlung für die ins Projekt einbezogenen Tiere.
Es gilt:
- Die Tiere werden nicht mit der Ebermaske abgerechnet.
- Die Abrechnung der im Projekt einbezogenen Tiere erfolgt mit der Preismaske für die Schlachtschweine.
- Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen der Bezahlung der Tiere nach den Teilstücken des Autofom Gerätes oder dem Muskelfleischanteil.
- Alle Tiere werden nach den Teilstücken abgerechnet.
- Es besteht die Selbstverpflichtung der Erzeuger zur Einsendung der weiblichen Vergleichstiere und von einer definierten Zahl von Mastebern. Nur so ist eine zielführende spätere wissenschaftliche Auswertung möglich.
- Für die Zusatzaufwendungen, wie beispielsweise die Geruchstests am Schlachtband und die anschließenden Koch- und Bratproben, und die Aufwendungen für die veränderte Vermarktbarkeit werden wir für diese Tiere einen Abzug von 0,03 € / kg Schlachtgewicht vornehmen.
Diese Vorgaben gelten für die Projekttiere. Die Daten des Projekts werden umfassend ausgewertet und transparent kommuniziert.
Wir weisen darauf hin, dass weiterhin auch an gangbaren Alternativen gearbeitet werden sollte. Diese sind zum Beispiel die Anwendung von Trisolfen oder die in den bayerischen Forschungsarbeiten zum 4. Weg untersuchten Möglichkeiten.