Trotz Plänen zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung: Initiative Tierwohl wird fortgesetzt

Der Bundesrat hat am Freitag wie erwartet das neue Kennzeichen für Frischfleisch vom Schwein durchgewunken. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hat damit die letzte Hürde genommen und kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung sieht fünf statt der bisherigen vier Haltungsstufen vor: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Trotz des Beschlusses gab es zahlreiche Kritikpunkte und Änderungsaufforderungen des Bundesrats an die Bundesregierung. So soll die Regierung ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorlegen, zeitnah die Haltungskennzeichnung auf die Produktionsstufen Ferkelproduktion und Ferkelaufzucht ausweiten und Regelungen für weitere Tierarten neben Schweinen in das Gesetz aufnehmen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen weiter im Sinne eines praktikablen Ansatzes auf der Verarbeitungsstufe vereinfachen.

Trotz der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung setzt die von der Wirtschaft erfolgreich umgesetzte Initiative Tierwohl (ITW) ihr Programm weiter fort. Darauf haben sich Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die von den ITW-Gesellschaftern nun bestätigt wurde, heißt es in einer ITW-Erklärung. Etwa zweidrittel aller Mastschweine in Deutschland und gut 80 Prozent aller Masthühner und Puten profitieren bereits von der ITW, die die Tönnies Gruppe vor einigen Jahren gemeinsam mit der gesamten Wertschöpfungskette mit vorangetrieben hat. „Mehr als 12.000 Landwirte engagieren sich und bilden gemeinsam mit Fleischwirtschaft und Handel Deutschlands größtes Tierwohlprogramm. Die aktuelle Programmphase endet 2023. Jetzt steht fest, dass es trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auch 2024 weitergeht“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Anforderungen an die Tierhaltung in der neuen Programmphase bleiben demnach zunächst für ein Jahr unverändert. „Für den Zeitpunkt, da das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden soll, bereitet die ITW ein entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung weiterentwickeltes Konzept vor“, teilen die Verantwortlichen der Tierwohl-Initiative weiter mit. Der Zeitplan sehe die Umsetzung der dann weiterentwickelten ITW für 2025 vor. Die gesamte Pressemitteilung unter https://initiative-tierwohl.de/2023/07/06/initiative-tierwohl-macht-weiter/