Umstellungen durch die neue Tierschutz-Nutzierhaltungs- verordnung

Dass die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft tritt, ist nur noch eine formale Angelegenheit des Gesetzgebers. Danach kommen mit der Umsetzung der Verordnung viele Fragen auf die Landwirte zu. Im Deckzentrum von Schweineställen wird sich deshalb viel tun müssen. Zukünftig soll die Gruppenhaltung von Sauen ausgeweitet werden. Ebenso gibt es Vorgaben für die Dauer der Fixierung und die Größe des Aktivitäts- und Liegebereichs. Ähnliche Neuerungen gibt es auch im Abferkelbereich. Viele Schweinebauern werden ihre Ställe diesbezüglich überplanen müssen. Die finanziellen Auswirkungen der Um- und Neubauten kommen zusätzlich auf die Betriebe zu. Für die Umsetzung der Vorgaben erhalten die Landwirte je nach Maßnahme eine Übergangszeit. Betroffene Betriebe sollten sich schon frühzeitig informieren, welche Vorgaben auf ihre Schweineställe zutreffen, um die Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche individuellen Maßnahmen die Verordnung letztendlich mit sich bringen wird.

Über Lösungsansätze hat unter anderem Stallbauer Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer NRW mit dem Wochenblatt diskutiert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/tier/wochenblatt-forum-loesungen-fuer-deckzentrum-bewegungsbucht-co-12468157.html.