Seit Ende August gilt in spanischen Schlachthöfen in einigen Bereichen eine Kamerapflicht. Ziel dieser Pflicht ist die Möglichkeit zusätzlicher Tierschutzkontrollen. Bereits vor einem Jahr war die verpflichtende Videoüberwachung vom Ministerrat beschlossen worden. Jüngst ist das Dekret in Kraft getreten. Spanien ist somit das erste Land innerhalb der EU, das eine solche Verpflichtung eingeführt hat.
Die Agentur für Lebensmittelsicherheit (Aesan) teilte mit, dass alle Schlachtunternehmen mit einem ausreichenden Kamerasystem ausgestattet sein müssen. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich kleine Betriebe und mobile Schlachter. Diese haben ein weiteres Jahr Zeit, um ein System anzubringen. Eine Videoüberwachung ersetzt jedoch keine zusätzlichen Tierschutzkontrollen vor Ort. Diese werden weiterhin nach den geltenden Vorschriften durchgeführt.
Die Bereiche, in denen mit lebenden Tieren gearbeitet wird, sollen die Bilder liefern, die verpflichtend 30 Tage lang aufbewahrt werden müssen. Dazu gehören am Schlachthof Entladezonen, Treibergänge und Orte, an denen Betäubungs- und Entblutungsmaßnahmen bis hin zum Tod der Tiere durchgeführt werden. Die Privatsphäre der Personen, die am Schlachthof ihre beruflichen Tätigkeiten nachgehen, soll durch eine entsprechende Positionierung der Kameras gewahrt werden. Laut Aesan nimmt Spanien mit der verpflichtenden Videoüberwachung eine Vorreiterrolle in der EU ein.
„Aus unserer Sicht ist Videoüberwachung ein ganz wertvolles Instrument“, sagt Jörg Altemeier. Der Leiter der Stabsstelle Tierschutz bei Tönnies betont, dass sich eine Reihe von Vorteilen aus der Technik ergibt. Ihm zufolge sind an den Standorten von Tönnies teilweise gleich dutzendfach im Einsatz. Um die Persönlichkeitsrechte der Angestellten nicht zu verletzen, verpixelt eine Künstliche Intelligenz automatisch die Gesichter. Wo das nicht möglich ist, unterschreiben die Mitarbeiter eine Datenschutzerklärung, willigen in die Aufnahmen ein.