Vorschlag für nationale Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch gebilligt

Am Mittwoch dieser Woche hat das Bundeskabinett einen Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir für die Herkunftskennzeichnung von Fleisch gebilligt. Das angebotene frische Schweine-, Geflügel-, Schaf-  und Ziegenfleisch aus unverpackt angebotener Ware  soll demnach grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitglieds- oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden.

Der Verordnungsentwurf soll laut Plan der Bundesregierung diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten. Als einen grundsätzlich positiven Schritt wertet die Tönnies-Unternehmensgruppe die Ausweitung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung. „Der Schritt ist konsequent und richtig“, bewertet Thomas Dosch, Leiter des Tönnies-Hauptstadtbüros, nach Gesprächen in Berlin das Vorgehen von Bundesminister Cem Özdemir. Der Schritt sei hilfreich, um die Herkunft von Fleisch aus deutscher Erzeugung für den Verbraucher besser sichtbar zu machen. Mit dem nationalen Alleingang habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Spielräume genutzt, die das EU-Recht aktuell zulasse.

„Dies kann und darf aber nur ein  Zwischenschritt zu einer umfänglichen Herkunftskennzeichnung sein“, unterstreicht Thomas Dosch. Eingeschlossen werden müssten in weiteren Schritten auch Wurstwaren und andere Verarbeitungsprodukte. Zudem müsse die Transparenz bei Fleischprodukten auch für Kantinen, Systemgastronomie und Gaststätten gelten. Nur dann könne der geplante Mehrwert in der Breite erreicht werden.