Die ARD und das Magazin DER SPIEGEL haben unter anderem in der Sendung „Panorama“ vom 23. Juni 2022 behauptet, dass in mehreren Geflügelwurstprodukten der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und der Zur Mühlen Gruppe Separatorenfleisch ohne eine entsprechende Kennzeichnung eingesetzt wurde. Beide Unternehmen widersprechen den Vorwürfen sehr deutlich.
Die Aussagen in den Berichten sind falsch.
In keinem der genannten Produkte wird Separatorenfleisch eingesetzt. Durch die Definition der Rohwaren sowie den Produktionsablauf ist das sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem scheint auch die angewandte Methode zum vermeintlichen Nachweis wissenschaftlich noch nicht legitimiert und behördlich geprüft zu sein. Unabhängige Sachverständige haben vor der falschen Interpretation der Ergebnisse dieser Methode gewarnt:
Dr. Marcus Langen; Fachtierarzt für Lebensmittel und Gegenprobensachverständiger für Lebensmittel gem. §43 LFGB sagt: „Die Entwickler der neuen Labor-Methode haben Marker für Bindegewebe ausgewählt, die eben nicht nur in Bandscheiben sondern auch in anderem Bindegewebe zu finden sind und sich deshalb auch in normalem Verarbeitungsfleisch für Geflügelfleischerzeugnissen findet. Die Methode stellt deshalb keine beweisende Methode für Separatorenfleisch dar.“
Dr. Dieter Stanislawski, öffentlich bestellter Sachverständiger für Lebensmittelhygiene der IHK Hannover ergänzt: „(…) Es ist wahrscheinlich, dass Fleischwarenhersteller nicht sachgerecht bewertet werden und fälschlicherweise der nicht deklarierten Verarbeitung von Separatorenfleisch beschuldigt werden.“
Hier geht’s zur vollständigen Stellungnahme der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und der Zur Mühlen Gruppe:
https://www.toennies.de/stellungnahme-zur-berichterstattung-der-spiegel-und-ard/