Der Bundestag hat am Freitag erstmals den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Übergangsregelung um sieben Monate auf den 1. März 2026 auszuweiten. Dies soll den betroffenen Lebensmittelunternehmen weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einräumen.
Mit der Überweisung des ersten Entwurfs schreitet der Prozess bis zur Verabschiedung des Gesetzes, die noch vor der Sommerpause stattfinden soll, weiter voran. Die Branche hat klare Erwartungen: Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordert eine grundlegende Überarbeitung des bisherigen Gesetzes. Insbesondere soll die Benachteiligung heimischer Produkte gegenüber Importware ohne Kennzeichnungspflicht beseitigt werden. Für die ISN steht fest: Die Kennzeichnung darf erst in Kraft treten, wenn sie auch praxistauglich ist. Ob die Fristverlängerung dafür ausreicht, bleibt aus ihrer Sicht offen.
Bereits zuvor hatten Bayern und weitere Bundesländer die ursprüngliche Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2025 als zu kurz kritisiert. Die Frist hätte Landwirte, Behörden, Verarbeiter und den Handel vor erhebliche Herausforderungen gestellt – zumal das Gesetz bereits seit August 2023 gilt. In der Praxis haben bislang viele Schweinehalter ihre Haltungsform nicht registriert, auch wegen technischer Verzögerungen wie der späten Freischaltung des Meldeportals in Bayern.
Für die Initiative Tierwohl (ITW) ist eine enge Kooperation zwischen Politik und Wirtschaft in den kommenden Monaten entscheidend. Die ITW fordert, etablierte private Kennzeichnungssysteme sinnvoll in das staatliche System zu integrieren, um Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Aus ihrer Sicht sind die geplanten zusätzlichen Registrierungs- und Nachweispflichten für Schweinehalter überflüssig, da bereits bestehende Registriernummern gemäß Viehverkehrsverordnung (VVVO) eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit bieten.