Bundesrat entscheidet über Kennzeichnung der Haltungsform

Der Bundesrat hat am Freitag einer Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Kennzeichnung der Tierhaltung bei bestimmten Lebensmitteln bis Anfang März 2026 zugestimmt. © Bundesrat | Dirk Michael Deckbar

Der Bundesrat hat am Freitag einer Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Kennzeichnung der Tierhaltung bei bestimmten Lebensmitteln bis Anfang März 2026 zugestimmt. Gleichzeitig forderte eine Mehrheit der Länder in einer begleitenden Entschließung grundlegende Überarbeitungen des Gesetzes. Für eine vollständige Abschaffung fand sich hingegen keine Mehrheit.

In der Entschließung heißt es, die Fristverlängerung sei lediglich ein erster Schritt. Das Gesetz enthalte in seiner aktuellen Fassung erhebliche Mängel und Schwächen und biete kein umfassendes Konzept für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in Deutschland. Außerdem würden die Regelungen betroffene Betriebe mit einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand belasten.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei ein Relikt aus der Vergangenheit, „wir lehnen es in dieser Form weiterhin ab“, machte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze deutlich. „Änderungen und Verbesserungen werden wahrscheinlich kaum etwas bringen.“ Mit Kritik sparte auch Schulzes Amtskollege aus Baden-Württemberg, Peter Hauk, nicht. Der Gesetzentwurf der alten Bundesregierung weise derart gravierende Mängel auf, dass das Ziel einer umfassenden und transparenten Kennzeichnung aller Fleischprodukte damit unmöglich zu erreichen sei. Dazu bedürfe es eines Neuanfangs. „Das wäre in einem ersten Schritt die Aufhebung des Gesetzes.“

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) sprach sich dagegen klar gegen eine Rücknahme aus. Eine Aufhebung sende das „absolut falsche Signal“. Sie betonte, dass die Tierwohlkennzeichnung für Transparenz und Verlässlichkeit sorge und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Orientierung biete. Auch der Deutsche Bauernverband und der Lebensmitteleinzelhandel unterstützten das Vorhaben. Staudte zeigte sich jedoch offen für punktuelle Anpassungen – insbesondere bei der Kennzeichnung importierter Produkte.

Auch Silvia Breher (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, sprach sich im Bundesrat für die Beibehaltung der geplanten Kennzeichnung aus. Es sei wichtig, dass Landwirte die Möglichkeit erhielten, ihre Leistungen sichtbar zu machen. Breher verwies darauf, dass die Bundesregierung vor dem Inkrafttreten noch Änderungen am Gesetz vornehmen wolle. „Der Prozess zur Reform ist gestaltet, wir müssen nicht bei Null anfangen“, sagte sie.