Anlässlich der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 im bayerischen Bad Reichenhall richtete der Deutsche Bauernverband (DBV) klare Erwartungen an die Agrarminister der Länder sowie an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. In einem Anliegenpapier fordert der Verband ein eigenständiges und praxistaugliches System der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028. Die laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur künftigen Gestaltung der GAP hätten, so der DBV, eine Schlüsselrolle für die Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors. DBV-Präsident Joachim Rukwied betonte, dass eine zukunftsfähige GAP ein starkes und verlässliches Agrarbudget sowie klare Zuständigkeiten brauche. Einkommenswirksame Direktzahlungen müssten auch künftig eine tragende Säule der landwirtschaftlichen Einkommen bleiben; deshalb gelte es, alle agrarischen Regelungen wieder vollständig in der GAP zu bündeln – ohne Kappung, Degression oder unnötige Bürokratie.
Darüber hinaus erneuerte der Bauernverband Mitte dieser Woche seine Forderung nach einem konsequenten Bürokratieabbau. EU-Vereinfachungen müssten ohne zusätzliche nationale Auflagen umgesetzt werden, um die Betriebe spürbar zu entlasten. Weniger Kontrollen, mehr praxistaugliche Regeln und eine bessere Planungssicherheit seien dafür unerlässlich. Kritisch bewertet der DBV die geplante EU-Naturwiederherstellungsverordnung, da sie die Flächenkonkurrenz weiter verschärfen und das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zusätzlich belasten könnte. Der Verband plädiert daher für eine klare Ausrichtung auf Freiwilligkeit, Kooperation und eine ausreichende Finanzierung außerhalb der GAP.
Angesichts der zunehmenden Marktvolatilität mahnt der DBV außerdem die zügige Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage an, um Preisschwankungen abfedern und das betriebliche Risikomanagement stärken zu können. Auf nationaler Ebene bestehe dringender Handlungsbedarf bei zentralen Rahmenbedingungen der Agrarwirtschaft. Dazu zählten unter anderem eine grundlegende Reform des Düngerechts mit stärkerer Verursachergerechtigkeit, eine verlässliche Versorgung mit wirksamen Pflanzenschutzmitteln sowie deutliche Erleichterungen im Genehmigungsrecht der Nutztierhaltung. Auch im Bereich Bioenergie sei ein praxisgerechtes EEG-Design essenziell, um den Fortbestand landwirtschaftlicher Biogasanlagen zu sichern und deren Potenzial für eine flexible erneuerbare Energieversorgung auszuschöpfen.
Nicht zuletzt verweist der DBV auf die besondere Situation der Sonderkulturbetriebe. Angesichts des hohen internationalen Wettbewerbsdrucks seien rechtssichere Rahmenbedingungen für kurzfristige Beschäftigung und tragfähige Lösungen beim Mindestlohn zwingend notwendig, um Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe in Deutschland zu erhalten. Eine eng definierte Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte beim Mindestlohn sei sowohl möglich als auch notwendig, um die Lebensmittelproduktion im Land zu sichern und die Selbstversorgung zu stärken. Der Verband setzt dabei ausdrücklich auf die Unterstützung der Bundesländer, um entsprechende Impulse auch an den Bund und die Europäische Union weiterzugeben.