Sonderprogramm für Landwirtschaft zur Liquiditätssicherung

„Der Konflikt im Nahen Osten, insbesondere die Blockade der Straße von Hormus, sorgt für stark gestiegene Energie- und Düngemittelpreise. Den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland entstehen dadurch unmittelbar erhebliche Mehrkosten“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Um die Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betriebe abzufedern, haben wir in Absprache mit Bundesminister Alois Rainer entschieden, ein Sonderprogramm für die Liquiditätssicherung aufzulegen. Die Darlehen werden zur neuen Kondition „LR-Soforthilfe“ vergeben, die durch eine Zinsvergünstigung aus eigenen Mitteln der Rentenbank finanziert wird. Die Antragstellung ist einfach gehalten. Denn uns als Förderbank ist es wichtig, wirkungsvoll und schnell zu unterstützen“, so Nikola Steinbock weiter.

Antragsberechtigt sind Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dazu zählen Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Betrieb muss gegenüber der Rentenbank kein Liquiditätsbedarf nachgewiesen oder belegt werden. Höhere Darlehensbeträge sind möglich, sie werden nach der jeweils bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 3 Jahre.

Die Beantragung des Sonderprogramms erfolgt wie bei allen Darlehen der Rentenbank üblich bei den jeweiligen Finanzierungspartnern der Landwirtinnen und Landwirte. Die Antragstellung ist ab dem 1. Juni 2026 möglich.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de